Wasser mit Uferboeschung

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Landschaftsschutzgebiete LSG

Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft können auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen. Im Vergleich mit den Naturschutzgebieten haben Landschaftsschutzgebiete den geringeren Schutzstatus.

Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Bremen

Gebiete und Verordnungen

Für das Landschaftsschutzgebiet in Bremen als Ganzes galt bisher eine Verordnung aus dem Jahr 1968. Für einzelne Bereiche des Bremer Landschaftsschutzgebietes sind in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit der Ausweisung von Natura 2000 Flächen neue separate Verordnungen erarbeitet worden. Diese Aktualisierung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Verordnungen können Sie im Bremer Umweltinformationssystem (BUISY) einsehen.