Gesetzlich geschützte Biotope

Neben den großen zusammenhängenden Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es eine Fülle von wichtigen, aber selten gewordenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. In Bremen sind dies etwas 650 Biotope. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz.

Folgende Biototypen sind geschützt:

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Borstgrasrasen,Trockenrasen,
  • Bruch-, Sumpf- und Auwälder,
  • Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich.

Weitere Informationen und Übersichtskarten zu den Gesetzlich geschützten Biotopen finden Sie hier.